Lt. statistischem Bundesamt (Destatis) lag die durchschnittliche Steuererstattung für vorangegangene Jahre bei € 935!
Sie wollen sich Ihre Erstattung nicht entgehen lassen oder wurden zur Abgabe aufgefordert? Genießen Sie Ihre Freizeit lieber woanders als vor der eigenen Steuererklärung? Wir beraten Sie gern!
Für die Arbeitnehmer in unserer Mandantschaft erstellen wir alle erforderlichen privaten Steuerklärungen zur Einkommensteuer und auch zur Erbschaft- / Schenkungsteuer.
Mit Unterstützung modernster Programme ermitteln wir die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und Renteneinkünfte. Die Übermittlung der Daten an das Finanzamt erfolgt umgehend nach der Fertigstellung der Erklärungen auf elektronischem Wege. Damit Sie zügig Ihre Erstattung erhalten.
Die Erstellung der Einkommensteuererklärung mit der Ermittlung von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen enthält auch eine umfassende Beratung zu steuerlichen Abzugsmöglichkeiten, der Nutzung aller Steuersparpotenziale.
Unsere Mandanten erteilen uns in fast allen Fallen eine Empfangsvollmacht gegenüber dem Finanzamt. Der Bescheid wird also direkt an unsere Kanzlei übermittelt, von uns geprüft und mit den Angaben in der Erklärung abgeglichen. Bei Abweichungen prüfen wir ein mögliches Rechtsbehelfsverfahren, bei offenbaren Fehlern im Bescheid legen wir umgehend Einspruch ein.
Unsere Honorarrechnung erhalten Sie erst, nachdem der Bescheid vorliegt und Sie mit einer festgestellten Erstattung in Kürze rechnen können.
Unsere Leistungen:
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir ermitteln für Sie vorab die mögliche Steuerrückzahlung oder ggf. auch (leider) die Nachzahlung.